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   LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07   

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LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07 (https://dejure.org/2007,37718)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2007 - 5 O 59/07 (https://dejure.org/2007,37718)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 5 O 59/07 (https://dejure.org/2007,37718)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    29 Der Beklagte handelte auch schuldhaft, denn zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 Abs. 2 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, wird vermutet, dass er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (vgl. BGHZ 143, 184; BGH ZIP 2001, 235, 238).

    Soweit Leistungen des Geschäftsführers in der Insolvenzsituation eine Masseverkürzung nicht zur Folge haben oder soweit durch sie im Einzelfall größere Nachteile für die Masse abgewendet werden, kann deswegen das Verschulden nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ausnahmsweise zu verneinen sein (BGH ZIP 2001, 235, 238).

    Der mit dem Tenor zu 2. ausgesprochene Vorbehalt entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl.: BGH ZIP 2001, 235, 239).

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    Für den Beginn des Zahlungsverbotes des § 64 Abs. 2 GmbHG genügt die bestehende Konkursreife in Form der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung (BGH NJW 2000, 668).

    29 Der Beklagte handelte auch schuldhaft, denn zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 Abs. 2 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, wird vermutet, dass er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (vgl. BGHZ 143, 184; BGH ZIP 2001, 235, 238).

  • BGH, 01.03.1994 - II ZR 81/94

    Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH für die rechtzeitige Stellung

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    Aber auch wenn tatsächlich Frau ... ebenfalls Geschäftsführerin der Schuldnerin gewesen wäre und (einen Teil der) Zahlungen vorgenommen hätte, entbindet dies den Beklagten aus seiner Haftung gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG nicht, denn der Beklagte hat in keiner Weise vorgetragen, auf welche Weise er den ihm obliegenden Kontroll- und Überwachungspflichten gegenüber seiner - angeblichen - Mitgeschäftsführerin N. nachgekommen ist (vgl.: BGH NJW 1994, 2149, 2150).

    Dabei ist - da es hier um die Wahrung grundsätzlich nicht auf einen anderen übertragbarer Aufgaben, sondern um die eigene Einstandspflicht des Geschäftsführers für die Gesetzmäßigkeit der Unternehmensleitung geht - jedenfalls ein strenger Maßstab auch an die Erfüllung der in einem solchen Fall besonders weitgehenden Kontroll- und Überwachungspflichten gegenüber einem Mitgeschäftsführer anzulegen (BGH NJW 1994, 2149, 2150).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    Die Zulässigkeit der Anfechtung eines eingangs gestellten Antrags auf Klageabweisung (vgl. hierzu: BVerwG NJW 1980, 135; Baumbach u. a., a. a. O., Grdz § 128 Rn 56) durch den Beklagtenvertreter kann dahinstehen, da ein Sachverhalt, der einen Anfechtungsgrund darstellen könnte, weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    Dem genügt die beklagte Partei selbst dann nicht, wenn sie in der Klageerwiderung fristgerecht zwar die prozessuale Erklärung der Aufrechnung abgibt, die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung aber nicht substantiiert (BGHZ 91, 293, 303).
  • OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 14 U 247/90
    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2007 - 5 O 59/07
    Für den Beklagten besteht prozessrechtlich keine Möglichkeit den einmal gestellten Antrag zurückzunehmen und dadurch die Säumnis herbeizuführen; denn es steht einer Partei nicht frei, die prozessuale Stellung, die die Gegenseite durch die Antragstellung erlangt hat, wieder zunichte zu machen (OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1405, 1406; OLG Hamm MDR 1974, 1097; Baumbach u. a., ZPO, 65. Auflage, § 333 Rn. 6).
  • OLG Dresden, 24.11.2016 - 4 W 1111/16

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Streitverkündung

    Ferner scheidet ein Bestreiten mit Nichtwissen aus, wenn eine Partei in ihrem eigenen Unternehmensbereich Erkundigungen einziehen kann (vgl. nur BGH v. 10.10.1994, NJW 1995, 130 OLG Brandenburg Urteil vom 30. September 2008 - 6 U 89/07 - juris; LG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 O 59/07 -, juris ).
  • LG Potsdam, 14.11.2007 - 2 O 412/07

    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für

    Die Kammer folgt damit auch nicht der Auffassung des Landgerichts Cottbus, Urteil vom 24.10.2007, Az. 5 O 59/07, dass sich die Verpflichtung zur Gewährung von Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebe.
  • LG Mönchengladbach, 18.06.2014 - 6 O 391/13

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Erstattung nach Insolvenzreife geleisteter

    Soweit die Beklagte den klägerischen Vortrag mit Nichtwissen bestreitet, ist dies nicht zulässig, da die Beklagte sich als Geschäftsführerin über alle relevanten Umstände informieren konnte und kann (vgl. OLG München, Urteil vom 23.10.2013, 7 U 50/13; LG Berlin, Urteil vom 11.10.2007, 5 O 59/07; jeweils veröffentlicht bei juris).
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